Beschwerdekonzept
1. Vorwort
Die Schule ist ein Lebensraum, in dem Menschen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Interessen und Absichten aufeinandertreffen.
Manchmal kommt es dabei zu Störungen und Konflikten. Beschwerden über Personen oder Sachverhalte gehören zu einem lebendigen Schulalltag dazu.
Dieses Konzept ist entwickelt worden, um umfänglich aufzuzeigen, wie unsere Schule mit Beschwerden umgeht und welche zielorientierten, konfliktlösende Wege wir gehen können, damit unser Alltag weiterhin harmonisch und vertrauensvoll geführt werden kann.
Grundsätzlich wird jede Beschwerde ernst genommen und die Bearbeitung erfolgt zeitnah.
Alle Beteiligten achten beim Vorbringen von Beschwerden auf eine angemessene Umgangsform und eine sachliche Formulierung. Kindern oder Eltern mit Problemen in der deutschen Sprache wird nach Möglichkeit ein Übersetzer an die Seite gestellt.
Beschwerden können nicht „mal eben“ im Flur, vor oder nach dem Unterricht vorgebracht werden. Dies führt in der Regel nicht zu einer Entschärfung des Konfliktes.
2. Beschwerden
2.1. Beschwerden von Kindern untereinander
Am häufigsten kommen Beschwerden der Kinder vor, die in den freien Arbeitsphasen oder in den Pausen miteinander in Streit geraten sind. Die Lehrkräfte versuchen, diese Streitigkeiten möglichst schnell und zielführend zu lösen und die Kinder immer mehr darauf zu schulen, eigene Problemlösestrategien zu finden.
Schwierig wird es dann, wenn beide Streitparteien sich gegenseitig beschuldigen und es unmöglich ist, den Verursacher eines Konfliktes klar herauszufinden. Deshalb kommt es im Schulalltag durchaus vor, dass Beschwerden zwar gehört, aber nicht umgehend für alle zufriedenstellend gelöst werden können.
Die durch die Steitschlichter-AG geschulten Viertklässler können in derartigen Situationen vermitteln helfen oder die Kinder werden von der Schulsozialarbeiterin Frau Rapala eingeladen, in Einzelgesprächen die zum Streit führenden Situationen noch einmal durchzugehen, damit den Kindern alternative Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden können.
2.2. Beschwerden von Kindern über die Lehrkraft
Es gehört zum Schulalltag dazu, dass Kinder sich von der Lehrkraft ungerecht behandelt fühlen und sich im Elternhaus über das Verhalten beschweren. Eltern sollten dies durchaus ernst nehmen, aber auch wissen, dass Kinder häufig nur ihre eigene Sichtweise haben und im Grundschulalter oft noch nicht andere Perspektiven einnehmen können. Beschwerden wie : „Nie werde ich dran genommen“, sind in der Regel haltlos, Beschwerden wie: „Frau XY hat mir das nicht gesagt oder mir nicht geholfen“, können manchmal auch dem Eigenschutz dienen, wenn Unterrichtsinhalte nicht verstanden wurden.
Wenn sich diese Beschwerden aber häufen und Eltern das Gefühl haben, Ihrem Kind wird wirklich Unrecht getan, dann können die Sprechstunden der Lehrkräfte (zu finden auf der Homepage und im Schulprogramm), eine Nachfrage über SDUI oder das Gespräch beim nächsten Elternsprechtag (immer im November und April) Klarheit schaffen.
Nicht möglich sind Tür- und Angelgespräche! In diesen Situationen haben Lehrkräfte keine Zeit, sich in Ruhe mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen, da sie die Aufsicht ihrer Klasse nicht vernachlässigen dürfen.
2.3. Beschwerden der Lehrkraft über Kinder
Auch das gehört zum Schulalltag dazu. Wenn Kinder den Unterricht massiv stören, immer wieder Auslöser für Streitigkeiten sind oder Wortwahl und Umgangston nicht angemessen sind, beschweren sich Lehrkräfte bei den Eltern über das Verhalten des Kindes.
Wenn Elternhaus und Schule gemeinsam mit dem Kind Wege für ein friedliches Miteinander aufzeigen können, lassen sich diese Konflikte in der Regel lösen.
Es gibt aber Verhaltensweisen von Kindern, die nicht toleriert werden können. Dazu gehören verbale und körperliche Gewalt. Dann wird im Gespräch mit der Schulleitung und den Eltern nach einer Lösung für das Kind gesucht, die in der Regel in erzieherischen Maßnahmen zu finden ist. Welche erzieherische Maßnahmen es gibt, wird in Kapitel 3 dargestellt.
2.4. Beschwerden von Eltern über Lehrkräfte
Lehrkräfte sind bemüht, zu den Eltern der ihnen anvertrauten Kinder ein gutes Verhältnis aufzubauen. Dazu gehört es, an den Elternabenden und Elternsprechtagen Unterrichtsstil, -inhalte und -methoden vorzustellen und Fragen dazu zu beantworten.
Trotzdem kommt es vor, dass Eltern mit einzelnen Punkten nicht einverstanden sind. Es gilt dann allerdings gut abzuwägen, ob die Beschwerde sich auf Inhalte des Unterrichts oder auf den persönlichen Stil der einzelnen Lehrkraft bezieht: manche sind strenger, manche sind nachsichtiger, jede hat ihren eigenen Charakter. Solange der pädagogische Rahmen, in dem die Lehrkraft sich bewegt, nicht verlassen wird, gibt es keinen Beschwerdegrund.
Sollten Eltern befürchten, dass eine Lehrkraft ihre pädagogischen Befugnisse überschritten hat, können sie sich über SDUI zur nächsten Sprechstunde anmelden und das persönliche Gespräch suchen.
Was nicht toleriert werden kann, ist ein unangemessener Ton in der SDUi-Gruppe der Klasse. In dieser Gruppe ist kein Platz für Unmutäußerungen. Nutzen Sie bitte die private Nachrichtenfunktion, wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben.
Führt das Gespräch zu keiner Lösung, kann die Schulleitung eingeschaltet werden. Sollten sich die Eltern ohne dieses klärende Gespräch direkt an die Schulleitung wenden, wird diese die Eltern zunächst an die Lehrkraft zurück verweisen!
Es gibt aber Fälle im Schulalltag, da möchten die Eltern nicht mit der Lehrkraft sprechen, da die Vorwürfe so massiv sind, dass ein Dienstvergehen vermutet werden könnte.
In diesen besonderen Ausnahmefällen darf das Gespräch mit der Lehrkraft übersprungen und ein Termin mit der Schulleitung vereinbart werden.
2.5. Beschwerden von Lehrkräften über Eltern
Es kommt vor, dass Lehrkräfte mit dem Verhalten von Eltern nicht einverstanden sind. Dies bezieht sich in der Regel auf Dinge, die in die Fürsorgepflicht der Eltern fallen und nicht eingehalten werden wie z.B. fehlende Hausaufgaben, fehlendes Frühstück, nicht witterungsangepasste Kleidung. Dann sucht die Lehrkraft ein Gespräch mit den Eltern und bietet ihre Unterstützung an.
Wird kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt, wird die Schulsozialarbeiterin oder die Schulleitung eingeschaltet und in einer größeren Runde nach Lösungen für die beanstandete Problematik gesucht.
2.6. Beschwerden über die Schulleitung
Beschwerden über die Schulleitung können Lehrkräfte oder Eltern führen. Für beide Gruppen gilt, dass ein Gespräch gesucht werden sollte. Dabei können die Beschwerdeführenden sich durch den Lehrerrat oder gewählten Elternvertreter unterstützen lassen.
Wird der Schulleitung ein Dienstvergehen vorgeworfen und kann dies in einem klärenden Gespräch nicht entkräftet werden, muss der zuständige schulfachliche Dezernent eingeschaltet werden.
3. Erzieherische Maßnahmen
Erzieherische Maßnahmen setzen voraus, dass ein Fehlverhalten angezeigt wurde, sei es durch Mitschüler oder Mitschülerinnen, Lehrkräfte oder anderes schulisches Personal.
Zu den Maßnahmen gehören
- das erzieherische Gespräch
- die Ermahnung
- Gruppengespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften
- die mündliche und schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens
- der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
- die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern
- die zeitweise Wegnahme von Gegenständen
- Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung
Sind all diese Maßnahmen erfolgt und wird die Unterrichts- und Erziehungsarbeit dennoch weiterhin erheblich gestört und werden Personen oder Sachen durch ein Kind gefährdet, greifen Ordnungsmaßnahmen:
- der schriftliche Verweis
- die Überweisung in eine parallele Klasse
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen
- die Androhung der Entlassung von der Schule
- die Entlassung von der Schule
- die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes
- die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes
Über die Festsetzung von Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Schulleitung nach vorheriger Beratung durch die Klassenkonferenz und Gesprächen mit Lehrkräften, Schulsozialarbeiterin, Eltern und dem betroffenen Kind.
4. Förmliche Beschwerdewege
4.1. Dienstaufsichtsbeschwerde
Im Schulalltag gibt es Situationen, in denen Lehrkräfte die Grenzen ihrer erzieherischen Befugnisse überschreiten. Wenn Eltern oder Schulleitung dies beobachten, muss das Gespräch gesucht werden. Können die Vorwürfe nicht entkräftet werden, bleibt der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde.
Diese wird schriftlich gestellt und an das Schulamt in Soest versendet.
4.2. Widerspruch
Gegen Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzungsentscheidungen und Zeugnisnoten, die einen Verwaltungsakt darstellen, kann Widerspruch eingelegt werden. Hierzu müssen die Fristen auf den ausgehändigten Dokumenten eingehalten werden.
Der Widerspruch wird schriftlich gestellt und an das Schulamt in Soest gesendet.
Warstein, September 2024